Hat sich ein Bracket oder Band vom Zahn gelöst, hängt aber noch am Bogen, so belassen Sie alles wie es ist. Hat sich das Band vom Zahn gelöst, versuchen Sie den Zahn mit der Zahnbürste zu reinigen und das Band wieder auf den Zahn zurück zu schieben. Hat sich das Bracket/Band ganz gelöst und keine Verbindung mehr zu einem Bogen, so versuchen Sie das Teil vorsichtig zu entfernen. Bewahren Sie es auf und bringen Sie es zum nächsten Termin mit.
Versuchen Sie den Bogen mit einer Pinzette wieder in das Bracket oder Band einzusetzen. Sollte dies nicht möglich sein, kürzen Sie ggf. den Bogen mit einer Zange hinter dem letzten Bracket. Bei Bedarf mit etwas Wachs das Bogenende verkleben.
Versuchen Sie vorsichtig das Bogenende mit einem Löffel oder einem Radiergummi eines Bleistiftendes umzubiegen bzw. anzudrücken. Sollte dies nicht möglich sein, kleben Sie etwas Schutzwachs, welches Sie von uns erhalten haben, auf das Bogenende. Steht Ihnen Wachs nicht mehr zur Verfügung, können Sie auch zuckerfreies Kaugummi zum Abdecken benutzen.
Wurde die Apparatur oder ein Multibandbogen neu eingesetzt, können Schmerzen auftreten. Schmerzen bis zu 3 Tagen sind akzeptabel. Linderung verschaffen homöopathische Kügelchen. Bei leichten Beschwerden: Belladonna D6, Arnica D6. In seltenen Ausnahmezuständen ist die Einnahme einer Schmerztablette sinnvoll. Die Mundhygiene ist extrem wichtig, da die bakterielle Entzündung auch Schmerzen verursachen kann.
Zahnfleischentzündungen sind in der Regel auf mangelnde Mund- und Zahnpflege zurück zu führen. Pflegen Sie Ihre Zähne einschließlich Zahnfleisch nach jedem Essen.
Sollte die herausnehmbare Zahnspange oder ein Draht der Zahnspange zerbrochen sein, vereinbaren Sie bitte einen kurzfristigen Termin bei uns. Eine beschädigte lose Spange kann in vielen Fällen von uns repariert werden. Eine scharfe Kante am Kunststoff kann vorübergehend mit Hilfe einer Nagelfeile selbst geglättet werden. Passt das Gerät noch und entsteht durch das Tragen keine Druckstelle, bitte die Apparatur unbedingt bis zum Termin weiter tragen. Es besteht starke Rückfallgefahr des erreichten Behandlungsergebnisses! Sofort Termin vereinbaren!
Es besteht starke Rückfallgefahr des erreichten Behandlungsergebnisses! Sofort Termin vereinbaren!
Diese seitliche Röntgenaufnahme des Gesichtsschädels gibt u.a. Aufschluss über die Knochen- und Kieferrelationen und die Achsenstellung der Frontzähne. Um die Strukturen der Aufnahme zu verdeutlichen, wird diese anschließend ausgewertet. Hierbei erkennt man das Ausmaß der Abweichung zu unseren Normwerten und kann nun abschätzen, was behandelt werden kann. Diese Aufnahme ist zwingend notwendig, um eine kieferorthopädische Behandlungsplanung durchführen zu können.
Diese Röntgenaufnahme zeigt alle Zähne und die noch nicht durchgebrochenen Zahnkeime beider Kiefer. Hierdurch werden die Anlagen aller Zähne und deren Entwicklungsstand festgestellt, sowie krankhafte Zustände ausgeschlossen. Diese Aufnahme ist vor jeder kieferorthopädischen Behandlung notwendig
Mit einer digitalen Scaneinheit werden die Zähne sozusagen „fotografiert“, bis ein dreidimensionales Bild der Kiefer vorliegt. Dieser Scanvorgang dauert nur wenige Minuten, ist vollkommen schmerzfrei und der Würgereiz wie beim herkömmlichen Abdruck tritt gar nicht erst auf.
Zur Herstellung der „Kiefermodelle“ werden Abdrücke vom Ober- und Unterkiefer genommen- diese werden anschließend mit Gips gefüllt. So entstehen Kiefermodelle, die naturgetreu vermessen werden können. Durch eine „Bissnahme“ (das beißen auf ein kleines Wachsstück) werden die obere und untere Zahnreihe in ihrer aktuellen Bissbeziehung festgehalten. Um die Kiefer zueinander in ihrer Ausgangsituation dauerhaft darzustellen, werden die Modelle beider Kiefer dreidimensional orientiert und getrimmt.
Im Laufe einer kieferorthopädischen Behandlung werden oftmals auch der Gesichtsausdruck und die Lippenstellung beeinflusst. Fotografien des Gesichtes erlauben es uns, durch Auswertungen und Bezugslinien die Abweichungen von einem „harmonischen Gesicht“ zu erkennen.
Da jeder Patient und dessen Zahn – bzw. Kieferfehlstellung individuell zu planen ist, können keine pauschalen Kosten ermittelt werden. Nach einer eingehenden Untersuchung und der Erstellung diagnostischer Unterlagen (Röntgen, Abdruck/Scan, Fotos ) werden wir mit Ihnen zusammen ihren Behandlungsvorschlag für die gesamte Therapie besprechen.
Aufgrund Ihrer persönlichen vertraglichen Vereinbarungen (Tarif) und den Regelungen bei beihilfeberechtigten Patienten, könnten Teile der Rechnung, obwohl diese auf der bundeseinheitlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) basieren, nicht im vollem Umfang erstattet werden. Dies trifft auch auf Material- u. Laborkosten zu. Haben Sie eine sogenannte Sachkostenliste in Ihrem Vertrag, werden nur die von Ihrer Versicherung festgelegten Beträge erstattet.Wir möchten Sie daher bitten uns bei Unklarheiten anzusprechen und bitten Sie um Ihr Verständnis, wenn nicht alle Kosten übernommen werden.
Krankenkassen beteiligen sich bei kieferorthopädischen Behandlungen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bei den Einstufungen 3-5 (Kieferorthopädische Indikationsgruppen). Allerdings nur ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich. Am Anfang einer jeden Behandlung erstellen wir mit Ihnen zusammen einen Behandlungs – und Kostenplan und sprechen diesen detailliert mit Ihnen zusammen durch.
Leider dürfen wir keine speziellen Versicherungen empfehlen, deshalb bitten wir Sie, sich von einem/r Spezialist/in beraten zu lassen. Zusätzlich findet man im Internet auch gute Tabellen, wo verschiedene Tarife, Erstattungen, Monatsbeitrag usw. verglichen werden.
Ja, die Kosten für die Behandlung können steuerlich abgesetzt werden. Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater.